Kurz: Bei rein ästhetischen Eingriffen trägst du Folgekosten in Deutschland, Österreich und der Schweiz in aller Regel selbst. Eine Folgekostenversicherung kann einen Teil abdecken. Sie ist kein Freifahrtschein.
Was sie typischerweise deckt
- medizinisch notwendige Behandlungen bei Komplikationen innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der OP
- stationäre Behandlung, Nachoperationen, Medikamente, bis zu einer Höchstsumme
- manchmal Rückreisekosten oder verlängerten Aufenthalt
Was sie typischerweise ausschließt
- ästhetisch unbefriedigende, aber medizinisch unauffällige Ergebnisse
- Komplikationen durch Nichteinhalten ärztlicher Anweisungen (Rauchen, zu früh fliegen)
- Eingriffe bei Anbietern, die nicht den Bedingungen entsprechen (z. B. keine Facharztqualifikation)
- Vorerkrankungen und Vorschäden
- Behandlungen im Ausland, je nach Anbieter
Worauf du achten musst
Sie muss vor dem Eingriff abgeschlossen werden, oft mit Wartefrist. Sie gilt nicht in jedem Land und nicht für jede Klinik. Und sie ersetzt nicht die Auswahl eines guten Arztes, sie mildert nur, was schiefgeht. Lies das Kleingedruckte oder frag mich, ich habe es gelesen.
Ich nenne hier bewusst keine Anbieter. Wenn ich dir im Gespräch einen empfehle, sage ich dir auch, ob ich dafür eine Vergütung bekomme.
Zahlt die gesetzliche Krankenkasse in Deutschland gar nichts?
Akutbehandlung ja. Bei Folgekosten nach Wunscheingriffen kann sie dich an den Kosten beteiligen. Das steht im Sozialgesetzbuch.
Und in der Schweiz?
Die Grundversicherung zahlt bei Komplikationen nach ästhetischen Wunscheingriffen fast nie. Zusatzversicherungen schließen es meist aus.
Lass uns in Ruhe darüber sprechen
Zwanzig Minuten, unverbindlich. Wir klären zuerst, ob der Eingriff für dich überhaupt der richtige Schritt ist, und ob jetzt der richtige Zeitpunkt ist.
Gespräch anfragenWeiterlesen
Dieser Text ersetzt keine ärztliche Aufklärung. Zeitangaben sind typische Verläufe, kein Versprechen; dein Verlauf kann abweichen. Ivy Beside nennt bewusst keine Preise und keine Arztnamen.